Vertragliche Betreuung


Beratungsgespräch über Vertragliche Details

 

Verträge verständlich erklärt

Wer kennt das nicht? Man bekommt Verträge, die man zwar lesen kann – aber wirklich verstehen? Wird ersichtlich, welche Verpflichtungen ich langfristig eingehe und wie sich das auf mein Leben und meine Finanzen auswirkt? Weiß ich exakt, was ich für meine Investition bekomme und was nicht?

Wir sehen es als unsere Aufgabe an nachvollziehbare und verständliche Verträge zu schließen, die keine Fragen offen lassen. Unsere Kollegen aus der Abteilung für vertragliche Betreuung verstehen es Kaufverträge, Teilungserklärungen, Bauträgerverordnungen usw. verständlich zu erklären.

„Rechtlich einwandfreie Dokumente bzw. Verträge kann ein Laie heutzutage kaum richtig verstehen und interpretieren. Meine Aufgabe verstehe ich darin verständlich und klar Vertragsinhalte zu erklären, Verträge eindeutig zu gestalten und unsere Kunden bis zur notariellen Beurkundung zu begleiten“

Sprechen Sie mit uns, lernen Sie uns kennen – unsere Aufgabe ist es schwierige Zusammenhänge verständlich darzustellen.

 

Grundlagenurkunde und Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist die Grundlage für die Aufteilung eines Grundstücks in Wohn- und Teileigentum. Neben dem Verhältnis der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander wird in dieser Urkunde festgelegt, welche Teile des Eigentums der Gemeinschaft gehören und welche dem jeweiligen Wohnungseigentümer allein zur Verfügung stehen. In der Teilungserklärung sind die Aufteilungspläne des Gebäudes enthalten, die baurechtlich geprüft sind. Sie ist notariell beurkundet und wird beim Grundbuchamt verwahrt.

Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen zur Teilungserklärung, die den jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Projekte angepasst wird.

Kaufverträge nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Der Erwerb einer Immobilie, die wir nach Ihren Vorstellungen und Wünschen bauen, muss der Kaufvertrag nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) abgeschlossen werden. Die MaBV sichert in erster Linie die Interessen und Rechte des Käufers, da der Kaufgegenstand werkvertraglich noch hergestellt werden muss.

WEG Wohnungs- und Teileigentum

Im Wohnungseigentumsgesetz (kurz: WEG) sind alle Verfahrensvorschriften im Zusammenhang Wohnungseigentum geregelt. Mit dem Erwerb einer Immobilie in einem Mehrfamilienhaus werden Sie Mitglied einer Gemeinschaft von mehreren Eigentümern Wir erläutern Ihnen gerne damit verbundene Auswirkungen.

Grundbuchliche Vertragsabwicklung

Die grundbuchliche Abwicklung eines Kaufvertrages, insbesondere wenn er nach der MaBV abgeschlossen wurde, ist Aufgabe des Notars. Da Notare unabhängig und unparteiisch sein müssen, werden sie in der Regel vom Bauherren beauftragt, da sie durch die Beurkundung und Abwicklung der Teilungserklärung mit den Besonderheiten des jeweiligen Projektes vertraut sind. Notare unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und unterstehen der staatlichen Aufsicht durch die Landesjustizverwaltung.

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